General terms and conditions

Here you can find our terms and conditions for the LEaT con.

  • General Terms and Conditions for Participants/Ticket Buyers

    General terms and conditions

    of EBNER MEDIA GROUP GmbH & Co. KG for participants of events 

     

    1. Scope of application

    For all presentations, seminars, training courses, webinars, live meetings, trade fairs, conferences, or other events ( in the following uniformly referred to as “Events”), which are planned and/or organized by EBNER MEDIA GROUP GmbH & Co. KG, Bayerstraße 16a, 80335 Munich, Germany ( in the following referred to as EBNER MEDIA GROUP), which are planned, organized and/or carried out both offline and online and for which the customer registers or in which the customer participates, these General Terms and Conditions (in the following referred to as “Event Terms and Conditions”) apply exclusively.

     2. technical steps for registration; registration and participation

    2.1 To register for an event, the customer must fill in the required information marked with an asterisk in the registration form and click on the “buy now” button.

    2.2 The presentation of an event is solely a request for the customer to submit an offer for registration. The registration for participation in an event represents an offer by the customer and can be submitted in writing, by fax or online. Online registrations can be made within the framework of an online portal offered by the EBNER MEDIA GROUP by the customer clicking on the button ” order to a fee”. The receipt of a registration received online will be confirmed by a confirmation e-mail (confirmation of receipt). EBNER MEDIA GROUP confirms the receipt of a written or faxed registration by e-mail.

    2.3 With the confirmation of receipt, the customer receives the information provided within the scope of the registration, including these general terms and conditions, as contractual provisions. The registration is binding for the customer from the time of receipt by the EBNER MEDIA GROUP until the time of receiving a confirmation of receipt for a period of 5 days. Input errors can be reported and corrected at any time to the EBNER MEDIA GROUP by contacting the e-mail address stated in the confirmation of receipt. 

    2.4 Registrations are processed by EBNER MEDIA GROUP in the order of their date of receipt. If the registration for a desired event cannot be considered due to a lack of available places, the customer will be informed that the participation is not possible. If applicable, the EBNER MEDIA GROUP will inform the customer about alternative events or dates. 

    2.5 A registration is considered accepted and a contract for participation in an event is concluded if the EBNER MEDIA GROUP sends the customer an order confirmation to the e-mail address provided by the customer within 14 days of receipt of the registration. Tickets for an event will only be sent by EBNER MEDIA GROUP to the customer by mail or e-mail after receiving all payments and no later than 5 days before the event. 

    2.6 For the conclusion of the contract, the language of the contract is exclusively German. EBNER MEDIA GROUP does not save the terms of the contract.

    3. Participation fee

    3.1 All prices quoted are total prices, i.e. include all taxes, duties and any additional costs. The participation fee includes participation in the event and the documents distributed at the event, unless additional costs are indicated as part of the offer. The participation fee for events is due with the receipt of the confirmation of participation. 

    3.2 Arrival and accommodation are not included in the participation fee. If special room contingents are available at special prices in the corresponding hotel or event location in which the event takes place, this is indicated within the scope of the respective offer or communicated to the customer by the EBNER MEDIA GROUP with the confirmation of participation. The customer must make the reservation for such contingents himself. Such contingents are limited in time. 

    3.3 EBNER MEDIA GROUP reserves the right to demand separate compensation for additional services not included in the offer, such as catering including beverages, catering during breaks or, if applicable, lunch or dinner, etc., as part of the event. 

    3.4 For events that take place online, the customer is responsible at his own expense for any hardware or software required in the confirmation of participation, as well as for an Internet connection at an appropriate speed. 

    3.5 Some free offers, such as free webinars or events, are only open to those who consent to receive marketing communications from our partners (usually speakers) in exchange for free participation. Also known as “pay with your data”. As a participant in such a free event, personal data will be processed and used for promotional purposes by EBNER MEDIA GROUP. The use includes addressing by telephone and postal mail, as well as addressing by e-mail address for advertising purposes. The transfer of personal data to advertising partners for the use of the data for advertising purposes is also included. The user is aware that the personal data provided by him/her thus represents the contractual consideration provided for the free participation in a free event. This use can be cancelled at any time with effect for the future by sending a letter to the EBNER MEDIA GROUP GmbH & Co. KG Munich Office, Bayerstraße 16a, 80335 Munich, Germany, or an e-mail to kundenservice@ebnermedia.de. This circumstance will be clearly pointed out before each promotion. See also conditions of participation for contests.

    4. Implementation of the event; changes

    4.1 The EBNER MEDIA GROUP is responsible to the customer for the execution of the booked events, which are carried out by the EBNER MEDIA GROUP, within the previously announced time, location and personnel framework. The events will be prepared and carried out by qualified speakers. EBNER MEDIA GROUP does not guarantee the customer that a specific success will occur as a result of his participation. 

    4.2 In case of events that are planned and organized by the EBNER MEDIA GROUP but carried out by a third party organizer, the EBNER MEDIA GROUP does not guarantee the timeliness, accuracy and completeness of the conference documents or the event content. 

    4.3 The EBNER MEDIA GROUP reserves the right to make insignificant changes in the planning and organization of an event and within the framework of the associated program, as well as a change of speaker by another speaker who can provide equivalent services to the original speaker, for significant reasons. An important reason is given if a speaker cannot appear due to a scheduling conflict, illness or higher force. 

    4.4 The EBNER MEDIA GROUP is reserved the right to cancel an event due to an insufficient number of participants up to 14 days before the date of the event or due to force majeure. 

    4.5 The EBNER MEDIA GROUP will immediately inform participating customers of any changes of time or place of the event and of any significant changes in the course of an event, as well as about any cancellation, by sending an e-mail to the e-mail address provided by the customer. 

    4.6 In case of a significant change of time, place or content of the event, the customer has the right to withdraw from the contract within 14 days after receipt of a corresponding notification. In the case of withdrawal as well as in the case of cancellation of the event, the customer will be refunded any participation fee already paid. Claims for futile expenses caused to the customer by the cancellation are excluded – unless in cases of intent or gross negligence.

    5. Withdrawal; Replacement customer

    5.1 The customer has the right to withdraw from the contract at any time before the start of an event. He can name a substitute customer instead of a withdrawal. The withdrawal from an event is to be declared by e-mail to the address or fax number specified by EBNER MEDIA GROUP in the order confirmation. The same applies to the naming of a substitute customer.

    5.2 If the withdrawal letter is received no later than 50 days before the date of the event, no participation fee will be due or any participation fee already paid will be refunded to the customer. Upon receipt of the withdrawal letter up to 35 days before the date of the event, 50% of the participation fee will be due. For any later receipt of a withdrawal letter, the full participation fee will be due. The EBNER MEDIA GROUP is free to provide evidence of a higher, and the customer is free to provide evidence of a lower, loss incurred due to the withdrawal or the absence.

    6. Right of withdrawal for consumers

    If the customer is a consumer, the customer has a right to withdraw from the contract in accordance with the statutory provisions. If the customer is an entrepreneur, i.e. a natural or legal person or a partnership with legal capacity, which acts in the exercise of its commercial or independent professional activity when concluding the legal transaction, the following statements do not apply.

    – Cancellation policy – 

    You have the right to cancel this contract within fourteen days without giving any reason.

    The withdrawal period is fourteen days from the day on which you or a third party named by you, who is not the carrier, have taken possession of the first goods.

    To execute your right of withdrawal, you must contact the customer service Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Bayerstr. 16a, D-80335 München, E-Mail: kundenservice@ebnermedia.de, Tel.: +49 (0) 89 / 741 17 205, Fax: +49 (0) 89 / 741 17 101 by means of a clear declaration (e.g. a letter, fax or e-mail sent by post) of your decision to revoke this contract. For this purpose, you may use the enclosed sample revocation form, which, however, is not mandatory.

    In order to comply with the withdrawal period, it is sufficient that you send the notification of the exercise of the right of withdrawal before the expiry of the withdrawal period.

    Consequences of the revocation

    If you revoke this contract, we are obliged to repay you all payments we have received from you, including delivery costs (with the exception of additional costs resulting from the fact that you have chosen a type of delivery other than the most favorable standard delivery offered by us), without delay and at the latest within fourteen days from the day on which we received the notification of your revocation of this contract. For this repayment, we will use the same payment method that you used for the initial transaction, unless expressly agreed otherwise with you; in no case will you be charged any fees because of this repayment. We may refuse repayment until we have received the goods back or until you have provided proof that you have returned the goods, whichever is the earlier.

    You must return or hand over the goods to us without undue delay and in any case no later than within fourteen days from the day on which you notify us of the revocation of this contract. The deadline is met if you send the goods before the expiry of the period of fourteen days. You shall bear the direct costs of returning the goods. You will only have to pay for any loss in value of the goods if this loss in value is due to handling of the goods that is not necessary for testing the condition, properties and functioning of the goods.

    – End of the cancellation policy –

     

    7. Limitation of liability

    7.1 The EBNER MEDIA GROUP is fully liable for damages in the case of intent and gross negligence. 

    7.2 Liability for negligence only exists in case of damages resulting from injury to life, body or health as well as in case of a violation of an essential contractual obligation, the fulfillment of which enables the proper execution of the contract in the first place or the violation of which endangers the achievement of the purpose of the contract and on the compliance with which the customer regularly relies (“cardinal obligation”). In the event of a negligent breach of cardinal obligations, liability shall be limited to typical and foreseeable damages. 

    7.3 Liability remains unaffected in cases where the EBNER MEDIA GROUP has fraudulently withheld information about a defect or has provided a guarantee for the quality of the goods or in cases where the customer has claims according to the Product Liability Act. 

    7.4 The legal representatives, employees and vicarious agents of the EBNER MEDIA GROUP are not liable to a greater extent than the EBNER MEDIA GROUP itself.

    8. Rights to work equipment

    The documents distributed at the event, slides presented, images of products displayed and materials used such as video or audio recordings or software (collectively referred to as “working materials”) are protected by copyright. EBNER MEDIA GROUP grants the customer a simple, non-exclusive and non-transferable right for personal use, with reservation of deviating regulations. The work materials may not be reproduced or distributed, including excerpts of them, without the consent of the EBNER MEDIA GROUP.

    9. Other regulations

    The contracts concluded in accordance with these Event GTC are subject to German law. The exclusive place of jurisdiction for disputes is Ulm, provided that the customer is a merchant within the meaning of the German Commercial Code (HGB) or a legal entity under public law.

    Note: Link to the European online dispute resolution platform: ec.europa.eu/consumers/odr/. We would like to point out that the EBNER MEDIA GROUP does not participate in alternative dispute resolution procedures or the European online dispute resolution.


    Customer Service of Ebner Media Group GmbH & Co. KG and its affiliated trade media: Musik-Media; Deutscher Drucker; Rundschau Verlag

    Subscription and customer service (Mon. – Fri. 8.00 a.m. to 5.00 p.m.)
    Bayerstraße 16a
    D-80335 München 

    Telefon: +49 (0) 89 / 741 17 205
    Telefax: +49 (0) 89 / 741 17 101
    E-Mail: kundenservice@ebnermedia.de 

  • General terms and conditions for exhibitors

    General terms and conditions for exhibitors

    for exhibitors and sponsors

     

    Organizer

    Ebner Media Group GmbH & Co. KG
    LEaT con
    Helmholtzstr. 29-31
    50825 Köln
    support@leatcon.com

     

    Nachstehende „Allgemeine Bedingungen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG für Aussteller und Sponsoren“ (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“) gelten für die Überlassung von Flächen bzw. eventuell dazugehöriger Standausstattung im Wege der Miete zur Präsentation von Produkten oder sonstiger Sponsoringleistungen für gewerbliche Zwecke und weiteren damit zusammenhängenden Zusatzleistungen zwischen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG / Büro Köln, Helmholtzstr. 29-31, 50825 Köln (im Folgenden „Ebner Media“) und Ihnen als Aussteller oder Sponsor (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Hauptausteller“) in Ihrer Tätigkeit als Unternehmer.

    „Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen“ der Ebner Media und weitere Geschäftsbedingungen eines Dritten, z.B. eines Messezentrums, ergänzen diese Allgemeinen Bedingungen (im Folgenden alle zusammen „AGB“). Es gilt insofern die Rangfolge: Anmeldebestätigung der Ebner Media in Verbindung mit den Angaben im Anmeldeformular; Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen der Ebner Media; Allgemeinen Bedingungen; Geschäftsbedingungen eines Dritten.

     

    1. Anmeldung / Vertragsschluss

    1.1 Angebote der Ebner Media auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bestellt der Teilnehmer verbindlich die Fläche und eventuell dazugehörige

    Standausstattung zur Miete und/oder Zusatzleistungen. Durch die Unterschrift und Rücksendung des Formulars werden die AGB verbindlich anerkannt. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer bindend.

    1.2 Unternehmen sind als Aussteller zugelassen, deren auszustellende Erzeugnisse dem Bereich Entertainment Technologies zuzuordnen sind. Aussteller aus anderen Bereichen können ebenfalls nach Prüfung und Freigabe des Veranstalters als Aussteller teilnehmen, wenn die Erzeugnisse essentielle Angebotsergänzung darstellen.

    1.3 Die Aussteller sind verpflichtet Auskunft über das Unternehmen sowie die auszustellenden Waren zu geben.

    1.4 Gemeinschaftsstände sind grundsätzlich zugelassen. Auch die Gemeinschaftsstandteilnehmer stimmen den geltenden AGBs zu und halten sich an die gültigen Bestimmungen.

    2. Anmeldebestätigung, Rücktritt und Nichtteilnahme

    2.1. Bis zum Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Teilnehmer von der Anmeldung ohne Begründung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich bei der Ebner Media anzuzeigen. Mit der Anmeldebestätigung durch die Ebner Media kommt ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag zustande.

    Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Anmeldebestätigung zustande. Der Teilnehmer kann innerhalb von 2 Wochen widersprechen, wenn der Inhalt der Anmeldebestätigung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung abweicht.

    2.2. Ist der Teilnehmer aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, verhindert, um von der Fläche und/oder sonstig gewünschten Leistungen den vereinbarten Gebrauch zu machen, so bleibt er grundsätzlich zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete verpflichtet. Jedoch sind bei Zugang einer Anzeige der Verhinderung durch den Teilnehmer bis

    • 5 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 20 %
    • 4 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 40 %
    • 3 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 50 %
    • 2 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 75 %

    der vertraglich vereinbarten Miete zu zahlen.

    Dem Teilnehmer steht es frei, nachzuweisen, dass der Ebner Media kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die oben genannten Pauschalsätze entstanden sind.

    2.3. Zusätzlich zu bezahlen sind die bereits durch die Ebner Media erbrachten Leistungen für die folgenden Pauschalen, die mit Zugang der Anzeige der Verhinderung fällig werden:

    1. a) Verwaltungskosten- und Organisationspauschale in Höhe von € 750 zzgl. MwSt. für Auftragsbestätigung, Buchhaltung, Stornierungsaufwand, Webseitenpflege, Leistungen Dritter (z.B. Messebauer, Zeichner, Grafik);

    2.4. Die Ebner Media ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung erforderliche Zahl an Teilnehmern und Sponsoren nicht erreicht wird, der Hauptveranstalter die Veranstaltung nicht durchführt oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich der Ebner Media liegende Gründe vorliegen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Falle wird der Aussteller unverzüglich benachrichtigt und die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit der Ebner Media nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

    3. Leistungserbringung durch die Ebner Media

    3.1. Die Standfläche kann über das Buchungsportal gebucht werden. Eine letztendliche Fixierung bedarf aber der Bestätigung durch die Ebner Media Group. Diese wird zeitnah im Anschluss an den Buchungsprozess erfolgen. Es besteht durch die Buchung alleine kein Anspruch auf Zuteilung der gebuchten Fläche.

    3.2. Soweit Flächen vermietet werden, ist Inhalt der Leistung von Ebner Media die Überlassung der vereinbarten Fläche ohne Aufbauten, Stromanschluss, Hard- und Software. Weitergehende Sonder- und Zusatzausstattung wird von der Ebner Media kostenpflichtig angeboten.

    3.3. Die Ebner Media ist berechtigt, aus wichtigem Grund eine von der Anmeldebestätigung abweichende Standfläche zuzuteilen, die Standgröße und -maße zu ändern, Ein-, Über- und Ausgänge der Messe und des Kongresses zu verlegen oder zu schließen und bauliche Veränderungen in den Messehallen vorzunehmen, ohne dass daraus Rechte hergeleitet werden können. Verringert sich dadurch die Standgröße, wird der Differenzbetrag zur gebuchten Größe zurückerstattet. Ein Schadensersatz oder Rücktrittsanspruch des Teilnehmers entsteht dadurch nicht.

    3.4. Befinden sich auf der Standfläche Säulen, Überdachungen, Installationsanschlüsse oder sonstige feste Einbauten des Veranstaltungsraumes, führt dies nicht zu einer Minderung des Mietpreises oder sonstiger Kosten.

    3.5. Soweit andere Zusatzleistungen vom Teilnehmer hinzugebucht werden, richtet sich der konkrete Umfang der Leistungserbringung nach den Besonderen Anmelde-/ Teilnahmebedingungen und nach den Angaben in der Anmeldebestätigung der Ebner Media in Verbindung mit den Angaben im Anmeldeformular.

    4. Leistungspflichten des Teilnehmers bei Aufbau und Betrieb der Stände

    4.1. Der Teilnehmer hat die öffentlich-rechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten und für die erforderlichen Genehmigungen selbst zu sorgen. Dies gilt auch für die für den Teilnehmer tätigen Personen. Diese Personen sind auf die Einhaltung der Bestimmung hin zu überwachen.

    4.1.1 Der Aussteller und/oder Sponsor verpflichtet sich, die technischen Richtlinien sowie die Hausordnung der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) in ihrer jeweils gültigen Fassung strikt einzuhalten. Diese Richtlinien und Ordnungen sind integraler Bestandteil dieses Vertrags. Der Aussteller und/oder Sponsor ist für die Einhaltung dieser Vorgaben durch seine Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer verantwortlich. Ein Verstoß gegen die genannten Richtlinien oder die Hausordnung kann u.U. zur sofortigen Entfernung vom Messegelände führen und berechtigt uns (Ebner Media Group) zur Geltendmachung von Schadensersatz.

    4.2. Etwaige erforderliche Versicherungen sind vom Teilnehmer selbst abzuschließen.

    4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, detaillierte Standskizzen und ggf. Bildmaterial spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Ebner Media zur Genehmigung einzureichen. Das Weitere ergibt sich aus den Besonderen Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

    4.4. Die Aufstellung und der Betrieb elektrischer Geräte im speziellen eine eigene W-LAN Infrastruktur (Router etc.) mit Ausnahme der Exponate des Teilnehmers bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von der Ebner Media.

    4.5. Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen darf nur auf der gebuchten Standfläche erfolgen. Die Verteilung von Produkten, Flyern und sonstigen Werbemitteln in den übrigen Bereichen des Messegeländes kann über ein Sponsoring gebucht werden, andernfalls ist sie unzulässig.

    4.6. Der Teilnehmer hat die gebuchte Fläche in der vertraglich vorgesehen Form für die Dauer der Veranstaltung vorzuhalten und während der Öffnungszeiten ständig zu besetzen. Ein vorzeitiges Räumen des Messestandes stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der den Teilnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe nach Ziffer 5.1 zu zahlen.

    4.7. Soweit Gegenstand des Vertrages Sponsoringleistungen sind, ist der Sponsor verpflichtet, die vereinbarte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.

    4.8. Der Teilnehmer darf die Fläche nur selbst nutzen und sie ohne schriftliche Genehmigung der Ebner Media Dritten weder ganz noch teilweise überlassen. Sponsorenleistungen sind selbst zu erbringen. Die baulichen Vorschriften (Standflächen & Konzepte) werden im Dokument „Standbauvorschriften“ beschrieben. Diese sind durch den Aussteller einzuhalten.

    4.9 Die Verwendung von im besonderen Maße gefahrenverursachenden Produkten, wie Laser, Pyro-technischen Anlagen oder offenem Feuer sind nur nach vorherigen Anmeldungen und Zulassung durch den Veranstalter einzusetzen. Ebenfalls sind die Aussteller verantwortlich für die Einhaltung der Mindestabstände von Beleuchtungsgeräten und anderen Gerätschaften.

    5. Folgen der Pflichtverletzung und Vertragsstrafe

    5.1. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.6., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflichtet sich der Teilnehmer der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 125 % der auf den Tag entfallenden Miete zum vereinbarten Flächenpreis zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner Media den Stand und die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen.

    5.2. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.8., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflichtet sich der Teilnehmer, der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages pro Fall der Zuwiderhandlung, mindestens jedoch € 1.000,- und höchstens begrenzt auf den Rechnungsbetrag zzgl. MwSt. zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner Media, die Leistung selbst oder durch Dritte zu erbringen und die durch entstehenden Kosten der Ersatzbeschaffung ersetzt zu verlangen, die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen. Dem Teilnehmer ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    6. Folgen des Zahlungs- und Leistungsverzugs des Teilnehmers

    6.1. Die Ebner Media hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu verweigern, wenn der Teilnehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise mehr als 14 Tage in Verzug ist, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gegen ihn beantragt wird oder der Teilnehmer erklärt, den Stand nicht zu besetzen oder seine vertragliche Leistung nicht zu erbringen.

    6.2. Sofern die Ebner Media den Vertrag fristlos kündigt, ist die Ebner Media berechtigt, den in Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Gelingt es der Ebner Media, die Fläche anderweitig zu vermieten oder einen anderen Sponsor zu gewinnen, so steht der Ebner Media gegen den Teilnehmer eine Entschädigung der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Beträge zu. Dies sind in der Regel 20 % des dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Betrages.

    6.3. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Ebner Media kein oder tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Ebner Media ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

    7. Preise, Mehrwertsteuer und Fälligkeit

    7.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt. und anteiliger Umlagen für technische Leistungen.

    7.2. Der Rechnungsbetrag ist sofern nicht anders schriftlich vereinbart wie folgt zu leisten:

    1. 10 % der gesamten Rechnungssumme sind innerhalb 14 Tage nach Auftragsbestätigung zu leisten.
    2. 2. 50 % der gesamten Rechnungssumme sind bis zum 1. Mai 2025 zu leisten.
    3. 3. 40 % der gesamten Rechnungssumme sind bis zum 1. September 2025 zu leisten.

    Ein Verzug ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

    7.3. Der fristgerechte und vollständige Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Nutzung der Fläche/des Mietgegenstandes, für den Katalogeintrag sowie für die Aushändigung der Teilnehmerausweise. Die Ebner Media behält sich vor, die Standfläche zu sperren oder anderweitig zu vermieten, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Ebner Media eingegangen ist.

    8. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen, Gemeinschaftsstände

    8.1. Da die gebuchte Standfläche nur an den Teilnehmer (Hauptaussteller) vermietet wird, darf diese nicht ohne Zustimmung der Ebner Media getauscht, geteilt oder anderweitig an Dritte überlassen werden.

    8.2. Eine gemeinsame Nutzung der gebuchten Flächen durch mehrere Unternehmen ist zulässig, wenn die Bestimmungen des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen die Teilnahme von Mitausstellern und/oder zusätzlich vertretenen Unternehmen zulassen und diese vorab vorschriftsmäßig als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldet wurden. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit eigenen Produkten auftreten, auch wenn kein eigenes Personal vertreten ist, d.h. Konzernfirmen und Tochtergesellschaften gelten ebenfalls als Mitaussteller.

    8.3. Wenn sich mehrere Unternehmen gemeinsam eine Standfläche teilen (Gemeinschaftsstand), ist der Hauptaussteller verpflichtet, die anderen Unternehmen als Mit- bzw. Unteraussteller über das Anmeldeformular anzumelden bzw. dem Veranstalter schriftlich (in elektronischer Form) darüber zu informieren. Der Hauptaussteller bleibt alleiniger Vertragspartner der Ebner Media und hat für die Einhaltung der AGB durch die anderen Unternehmen zu sorgen. Er haftet für das Verschulden der Mit- bzw. Unteraussteller wie für eigenes Verschulden.

    8.4. Bringt der Teilnehmer einen Mit-/Unteraussteller ohne vorherige Kenntnis der Ebner Media und ohne schriftliche Anmeldung auf die gemietete Fläche mit, ist die Ebner Media zur fristlosen Kündigung des Vertrages ggfs. sogar zur Räumung der Mietfläche berechtigt. In diesem Fall bestehen auch keine Schadensersatz- oder anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers gegen die Ebner Media. Ferner kann die Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe der Anmeldekosten für Mit-/Unteraussteller mit einem Aufschlag von 50 % verlangen.

    8.5. Nimmt ein als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldetes Unternehmen nicht teil, ist das Mitausstellerentgelt trotzdem in voller Höhe zur Zahlung fällig. Mitaussteller kann nur werden, wer noch nicht Aussteller (Hauptaussteller) der Veranstaltung ist/war.

    9. Zustand und Nutzung der Fläche/Ausstattung und Haftungsbeschränkungen

    9.1. Die Ebner Media übergibt die Fläche (einschließlich ggf. dazugehöriger Standausstattung) grundsätzlich in einwandfreiem und gereinigtem Zustand. Mit dem Tag, der als Abbauende der Ausstellung gilt, ist die dazugehörige Standausstattung wie erhalten wieder an die Ebner Media zurückzugeben. Schäden an den Flächen oder dazugehöriger Standausstattung hat der Teilnehmer der Ebner Media unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe anzuzeigen. Schäden, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden auf Kosten des Teilnehmers beseitigt.

    9.2. Der Teilnehmer hat unverzüglich, jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn, den Standort der Fläche, die Beschaffenheit des Standes und ggfs. dazugehöriger Standausstattung und alle sonstigen Zusatzleistungen zu überprüfen und evtl. Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, da ansonsten die Mangelansprüche erlöschen. Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag, der entsprechend den Besonderen Anmelde-/Teilnahmebedingungen oder der Anmeldebestätigung als Abbauende der Ausstellung gilt.

    9.3. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media übernehmen keine Obhutspflicht für die vom Teilnehmer eingebrachten Stände, Einbauten oder sonstigen Gegenständen.

    9.4. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Ebner Media auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung. Bei durch leichter Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden einschließlich entgangenem Gewinn haften die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung der Vertrag prägt und auf deren Erfüllung der Teilnehmer vertrauen durfte.

    9.5. Die Ebner Media haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer, Standbauer, welche keine Erfüllungsgehilfen der Ebner Media sind, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden. Im Schadensfall tritt die Ebner Media etwaige Ansprüche gegen den Schädiger/Teilnehmer ab.

    9.6. Die Ebner Media übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige von ihr nicht zu vertretene Ausfälle oder Leistungsschwankungen in der Energieversorgung eintreten.

    10. Aufnahmen Foto, Video und Ton

    10.1 Bild- und Tonaufnahmen jeder Art (einschließlich Zeichnungen und Skizzen) (nachfolgend „Aufnahmen“) bedürfen der Achtung von Recht und Gesetz (insbesondere der Achtung des Persönlichkeitsrechts und des Hausrechts von Ebner Media und Ausstellern). Aufnahmen von Ausstellungsgegenständen Dritter sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstößen ist die Ebner Media berechtigt, angefertigte Aufnahmen sowie deren Träger auf Kosten des Aufnehmenden einzuziehen und einzulagern. Die Tätigkeit der Medien, wie Rundfunk, Fernsehen, Film, Tages- und Fachpresse, zum Zwecke der Berichterstattung wird hiervon nicht berührt. Aus dem grundsätzlichen Verbot erwächst kein Anspruch gegen die Ebner Media; für die Umsetzung des Verbots auf den Ständen ist der jeweilige Aussteller selbst verantwortlich. Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung kann die Ebner Media aus Gründen der Beweissicherung eine Fotografiergenehmigung erteilen. Dazu muss der Antragsteller den Namen des potentiellen Verletzers, den verletzenden Gegenstand und die potentielle Schutzrechtsverletzung benennen, die eigenen geschützten Rechte nachweisen und darlegen, dass die Anfertigung von Aufnahmen zur Beweissicherung erforderlich ist (das ist nicht der Fall, wenn es andere Beweismittel gibt wie z.B. Aufnahmen im Katalog oder Internet); die Ebner Media entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine entsprechende Fotografiergenehmigung erteilt wird.

    10.2 Der Aussteller hat das Recht, von seinem eigenen Stand, seinen Ausstellungsgegenständen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung Aufnahmen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Die Ebner Media hat besondere Messefotografen zugelassen, die sich durch einen offiziellen Ausweis der LEaT con legitimieren können und berechtigt sind, Aufnahmen im Auftrag des Ausstellers anzufertigen. Aufnahmen während der Aufbau-, Schließ- und Abbauzeiten sind untersagt. Ausnahmen bilden Bilder, die zur jeweiligen internen Dokumentation angefertigt und verwendet werden.

    10.3 Der Aussteller willigt für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten in allen Medien unentgeltlich und zeitlich und örtlich unbeschränkt darin ein, dass die Ebner Media oder von ihr beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltung Aufnahmen seiner Person seinem Stand und/oder von Ausstellungsgegenständen, auch unter Integration seines Unternehmenskennzeichens bzw. von ihm geschützter Marken zu erstellen und ganz oder teilweise zur redaktionellen Bericht Ebner Media nicht-kommerziell und kommerziell zu nutzen, zu bearbeiten und, auch in bearbeiteter Form, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen sowie zu archivieren.

    11. Sonstiges

    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.