Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier findest Du unsere AGB für die LEaT con.

  • AGB für Teilnehmer/Ticketkäufer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    der EBNER MEDIA GROUP GmbH & Co. KG für Teilnehmer von Events 

     

    1. Geltungsbereich

    Für alle Vorträge, Seminare, Schulungen, Webinare, Live Meetings, Messen, Konferenzen oder sonstige Veranstaltungen (nachfolgend einheitlich „Events“ genannt), welche durch die EBNER MEDIA GROUP GmbH & Co. KG, Bayerstraße 16a, 80335 München, Deutschland (nachfolgend EBNER MEDIA GROUP genannt), geplant, organisiert und/oder sowohl offline als auch online durchgeführt werden, und für welche sich der Kunde anmeldet oder an welchen er teilnimmt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Event-AGB“ genannt). 

     2. Technische Schritte zur Anmeldung; Anmeldung und Teilnahme

    2.1 Um sich für einen Event anzumelden, muss der Kunde die mit einem Sternchen versehenen, erforderlichen Informationen im Anmeldeformular ausfüllen und auf den Button „Jetzt kaufen“ klicken. 

    2.2 Die Darstellung eines Events im stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden zur Anmeldung dar. Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Event stellt ein Angebot des Kunden dar und ist schriftlich, per Telefax oder online möglich. Online-Anmeldungen können im Rahmen eines von der EBNER MEDIA GROUP angebotenen Online-Portals erfolgen, indem der Kunde auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ klickt. Der Erhalt einer online eingegangenen Anmeldung wird durch Rück-E-Mail (Eingangsbestätigung) bestätigt. Den Eingang einer schriftlichen oder per Fax zugesandten Anmeldung bestätigt EBNER MEDIA GROUP per E-Mail. 

    2.3 Mit der Eingangsbestätigung gehen dem Kunden die im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben, einschließlich dieser AGB, als Vertragsbestimmungen zu. Die Anmeldung ist ab Zugang bei der EBNER MEDIA GROUP bis zum Erhalt einer Eingangsbestätigung für die Dauer von 5 Tagen für den Kunden verbindlich. Eingabefehler können jederzeit gegenüber der EBNER MEDIA GROUP unter der in der Eingangsbestätigung genannten E-Mail-Adresse angezeigt und korrigiert werden. 

    2.4 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums von der EBNER MEDIA GROUP verarbeitet. Kann die Anmeldung für einen gewünschten Event mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, wird der Kunde darüber informiert, dass seine Teilnahme nicht möglich ist. Die EBNER MEDIA GROUP weist den Kunden ggf. auf alternative Events oder Termine hin. 

    2.5 Eine Anmeldung gilt als angenommen und ein Vertrag zur Teilnahme an einem Event kommt zustande, wenn die EBNER MEDIA GROUP innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anmeldung dem Kunden eine Bestellbestätigung, an die vom ihm angegebene E-Mail-Adresse zusendet. Eintrittskarten für einen Event werden von der EBNER MEDIA GROUP erst nach Zahlungseingang und spätestens 5 Tage vor dem Event per Post oder per E-Mail an den Kunden übermittelt. 

    2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Vertragssprache zur Verfügung. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch EBNER MEDIA GROUP erfolgt nicht.

    3. Teilnahmegebühr

    3.1 Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise, verstehen sich also inklusive aller Steuern, Abgaben und etwaiger Zusatzkosten. In der Teilnahmegebühr enthalten sind die Teilnahme am Event und die bei dem Event ausgeteilten Unterlagen, sofern dafür nicht zusätzliche Kosten im Rahmen des Angebots ausgezeichnet sind. Die Teilnahmegebühr für Events ist mit Zugang der Teilnahmebestätigung fällig. 

    3.2 Anreise und Übernachtungen sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Sofern im jeweiligen Hotel oder Veranstaltungsort, in welchem der Event stattfindet, besondere Zimmerkontingente zu Sonderpreisen zur Verfügung stehen, ist dies im Rahmen des jeweiligen Angebots ausgezeichnet oder dem Kunden von der EBNER MEDIA GROUP mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt. Der Kunde muss die Reservierung für solche Kontingente selbst vornehmen. Solche Kontingente sind zeitlich befristet. 

    3.3 Für weitere, nicht im Rahmen des Angebots ausgezeichneten Leistungen wie Verpflegung inkl. Getränke, Pausenbewirtung bzw. gegebenenfalls ein Mittag- oder Abendessen etc., behält sich die EBNER MEDIA GROUP vor, im Rahmen des Events eine gesonderte Vergütung zu verlangen. 

    3.4 Für Events, welche online stattfinden, ist der Kunde verpflichtet auf seine Kosten für die in der Teilnahmebestätigung ggfs. erforderliche Hard- oder Software sowie für eine Internetverbindung mit angemessener Geschwindigkeit zu sorgen. 

    3.5 Manche kostenfreie Angebote wie z.B. kostenlose Webinare oder Events stehen nur solchen Personen offen, die als Gegenleistung für die kostenfreie Teilnahme in den Versand von Marketingkommunikation durch unsere Partner (in der Regel Speaker) einwilligen. Auch bekannt unter dem Begriff „Bezahle mit Deinen Daten“. Als Teilnehmer an einem solchen kostenlosen Event werden personenbezogenen Daten für Werbezwecke durch die EBNER MEDIA GROUP verarbeitet und genutzt. Die Nutzung umfasst sowohl die telefonische und postalische Ansprache, als auch die Ansprache per E-Mail Adresse für Werbezwecke. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Werbepartner zur Nutzung der Daten für werbliche Zwecke ist davon ebenfalls umfasst. Dem Nutzer ist bewusst, dass die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten damit die vertragliche Gegenleistung darstellen, welche für die unentgeltliche Teilnahme an einem kostenlosen Event erbracht wird. Dieser Nutzung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per Brief an die EBNER MEDIA GROUP GmbH & Co. KG Büro München, Bayerstraße 16a, 80335 München oder mittels E-Mail an kundenservice@ebnermedia.de widerrufen werden. Auf diesen Umstand wird vor jeder Aktion klar hingewiesen. Siehe hierzu auch Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele.

    4. Durchführung der Veranstaltung; Änderungen

    4.1 Die EBNER MEDIA GROUP schuldet dem Kunden bei Events, welche von der EBNER MEDIA GROUP durchgeführt werden, die Durchführung der gebuchten Events in dem zuvor angekündigten zeitlichen, örtlichen und personellen Rahmen. Die Events werden von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Die EBNER MEDIA GROUP leistet dem Kunden keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs aufgrund seiner Teilnahme. 

    4.2 Bei Events, welche von der EBNER MEDIA GROUP zwar geplant und organisiert werden, jedoch von einem Drittveranstalter durchgeführt werden, übernimmt die EBNER MEDIA GROUP für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Eventinhalts keine Gewähr. 

    4.3 Unwesentliche Änderungen in der Planung und Organisation eines Events und im Rahmen des damit zusammenhängenden Programms behält sich die EBNER MEDIA GROUP ebenso wie einen Referentenwechsel durch einen anderen Referenten, der gleichwertig die Leistungen des ursprünglichen Referenten erbringen kann, aus wichtigem Grunde vor. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn ein Referent aufgrund einer Terminkollision, Krankheit oder höherer Gewalt nicht erscheinen kann. 

    4.4 Die EBNER MEDIA GROUP ist berechtigt, einen Event wegen zu geringer Teilnehmeranzahl bis zu 14 Tage vor dem Termin des Events oder infolge höherer Gewalt abzusagen. 

    4.5 Über Änderungen von Zeit oder Ort des Events und über wesentliche Änderungen im Ablauf eines Events sowie über eine Absage informiert die EBNER MEDIA GROUP die teilnehmenden Kunden unverzüglich, an die von diesen angegebene E-Mail-Adresse. 

    4.6 Im Fall einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung, von dem Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts sowie im Fall einer Absage des Events erhält der Kunde eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, die dem Kunden durch die Absage entstehen, sind – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

    5. Rücktritt; Ersatzkunden

    5.1 Der Kunde ist vor Beginn eines Events jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Er kann anstelle eines Rücktritts einen Ersatzkunden benennen. Der Rücktritt eines Events ist per E-Mail an die von EBNER MEDIA GROUP in der Bestellbestätigung angegebene Adresse bzw. Faxnummer zu erklären. Ebenso die Benennung eines Ersatzkunden. 

    5.2 Bei Zugang des Rücktrittschreibens spätestens am 50. Tag vor dem Termin des Events wird keine Teilnahmegebühr fällig bzw. eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr an den Kunden zurückgezahlt. Bei Zugang des Rücktrittschreibens bis zu 35 Tagen vor dem Termin des Events werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei jedem späteren Zugang eines Rücktrittschreibens wird die volle Teilnahmegebühr fällig. De EBNER MEDIA GROUP steht der Nachweis eines höheren, dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren durch den Rücktritt oder das Nichterscheinen entstandenen Schadens frei.

    6. Widerrufsrecht für Verbraucher

    Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist, d. h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten die nachgenannten Ausführungen nicht. 

    – Widerrufsbelehrung – 

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. 

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Kundenservice Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Bayerstr. 16a, D-80335 München, E-Mail: kundenservice@ebnermedia.de, Tel.: +49 (0) 89 / 741 17 205, Fax: +49 (0) 89 / 741 17 101 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

    Folgen des Widerrufs 

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

    – Ende der Widerrufsbelehrung –

     

    7. Haftungsbegrenzung

    7.1 Die EBNER MEDIA GROUP haftet für einen Schaden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang. 

    7.2 Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut („Kardinalpflicht“). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. 

    7.3 Unberührt bleibt eine Haftung, soweit die EBNER MEDIA GROUP einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder sofern Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen. 

    7.4 Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen der EBNER MEDIA GROUP haften nicht weitergehend als die EBNER MEDIA GROUP selbst.

    8. Rechte an Arbeitsmitteln

    Die bei dem Event ausgeteilten Unterlagen, präsentierten Folien, dargestellten Bilder von Produkten und genutzten Materialien wie Video- bzw. Audioaufzeichnungen oder Software (insgesamt „Arbeitsmittel“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Die EBNER MEDIA GROUP räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-ausschließliches und unübertragbares Recht zur persönlichen Nutzung ein, vorbehaltlich abweichender Regelungen. Die Arbeitsmittel dürfen nicht ohne Einwilligung der EBNER MEDIA GROUP auch nur auszugsweise vervielfältigt oder verbreitet werden.

    9. Sonstige Regelungen

    Die nach diesen Event-AGB geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Ulm, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 

    Hinweis: Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir weisen Sie darauf hin, dass die EBNER MEDIA GROUP nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung oder der europäischen Online-Streitbeilegung teilnimmt. 


    Kundenservice der Ebner Media Group GmbH & Co. KG und seiner angeschlossenen Fachmedien: Musik-Media; Deutscher Drucker; Rundschau Verlag 

    Abo- und Kundenservice (Mo. – Fr. 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
    Bayerstraße 16a
    D-80335 München 

    Telefon: +49 (0) 89 / 741 17 205
    Telefax: +49 (0) 89 / 741 17 101
    E-Mail: kundenservice@ebnermedia.de 

  • AGB für Aussteller

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    für Aussteller und Sponsoren

     

    Veranstalter

    Ebner Media Group GmbH & Co. KG
    LEaT con
    Helmholtzstr. 29-31
    50825 Köln
    support@leatcon.com

     

    Nachstehende „Allgemeine Bedingungen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG für Aussteller und Sponsoren“ (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“) gelten für die Überlassung von Flächen bzw. eventuell dazugehöriger Standausstattung im Wege der Miete zur Präsentation von Produkten oder sonstiger Sponsoringleistungen für gewerbliche Zwecke und weiteren damit zusammenhängenden Zusatzleistungen zwischen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG / Büro Köln, Helmholtzstr. 29-31, 50825 Köln (im Folgenden „Ebner Media“) und Ihnen als Aussteller oder Sponsor (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Hauptausteller“) in Ihrer Tätigkeit als Unternehmer.

    „Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen“ der Ebner Media und weitere Geschäftsbedingungen eines Dritten, z.B. eines Messezentrums, ergänzen diese Allgemeinen Bedingungen (im Folgenden alle zusammen „AGB“). Es gilt insofern die Rangfolge: Anmeldebestätigung der Ebner Media in Verbindung mit den Angaben im Anmeldeformular; Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen der Ebner Media; Allgemeinen Bedingungen; Geschäftsbedingungen eines Dritten.

     

    1. Anmeldung / Vertragsschluss

    1.1 Angebote der Ebner Media auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bestellt der Teilnehmer verbindlich die Fläche und eventuell dazugehörige

    Standausstattung zur Miete und/oder Zusatzleistungen. Durch die Unterschrift und Rücksendung des Formulars werden die AGB verbindlich anerkannt. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer bindend.

    1.2 Unternehmen sind als Aussteller zugelassen, deren auszustellende Erzeugnisse dem Bereich Entertainment Technologies zuzuordnen sind. Aussteller aus anderen Bereichen können ebenfalls nach Prüfung und Freigabe des Veranstalters als Aussteller teilnehmen, wenn die Erzeugnisse essentielle Angebotsergänzung darstellen.

    1.3 Die Aussteller sind verpflichtet Auskunft über das Unternehmen sowie die auszustellenden Waren zu geben.

    1.4 Gemeinschaftsstände sind grundsätzlich zugelassen. Auch die Gemeinschaftsstandteilnehmer stimmen den geltenden AGBs zu und halten sich an die gültigen Bestimmungen.

    2. Anmeldebestätigung, Rücktritt und Nichtteilnahme

    2.1. Bis zum Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Teilnehmer von der Anmeldung ohne Begründung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich bei der Ebner Media anzuzeigen. Mit der Anmeldebestätigung durch die Ebner Media kommt ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag zustande.

    Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Anmeldebestätigung zustande. Der Teilnehmer kann innerhalb von 2 Wochen widersprechen, wenn der Inhalt der Anmeldebestätigung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung abweicht.

    2.2. Ist der Teilnehmer aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, verhindert, um von der Fläche und/oder sonstig gewünschten Leistungen den vereinbarten Gebrauch zu machen, so bleibt er grundsätzlich zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Rechnungssumme lt. Auftrag verpflichtet. Jedoch sind bei Zugang einer Anzeige der Verhinderung durch den Teilnehmer

    • bis 5 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 20 %
    • bis 4 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 40 %
    • bis 3 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 50 %
    • bis 2 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 75 %
    • ab 2 Monaten vor Veranstaltungsbeginn 100 %

    der vertraglich vereinbarten Miete zu zahlen.

    Dem Teilnehmer steht es frei, nachzuweisen, dass der Ebner Media kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die oben genannten Pauschalsätze entstanden sind.

    2.3. Zusätzlich zu bezahlen sind die bereits durch die Ebner Media erbrachten Leistungen für die folgenden Pauschalen, die mit Zugang der Anzeige der Verhinderung fällig werden:

    1. a) Verwaltungskosten- und Organisationspauschale in Höhe von € 750 zzgl. MwSt. für Auftragsbestätigung, Buchhaltung, Stornierungsaufwand, Webseitenpflege, Leistungen Dritter (z.B. Messebauer, Zeichner, Grafik);

    2.4. Die Ebner Media ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung erforderliche Zahl an Teilnehmern und Sponsoren nicht erreicht wird, der Hauptveranstalter die Veranstaltung nicht durchführt oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich der Ebner Media liegende Gründe vorliegen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Falle wird der Aussteller unverzüglich benachrichtigt und die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit der Ebner Media nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

    3. Leistungserbringung durch die Ebner Media

    3.1. Soweit Flächen vermietet werden, ist Inhalt der Leistung von Ebner Media die Überlassung der vereinbarten Fläche ohne Aufbauten, Stromanschluss, Hard- und Software. Weitergehende Sonder- und Zusatzausstattung wird von der Ebner Media kostenpflichtig angeboten.

    3.2. Die Ebner Media ist berechtigt, aus wichtigem Grund eine von der Anmeldebestätigung abweichende Standfläche zuzuteilen, die Standgröße und -maße zu ändern, Ein-, Über- und Ausgänge der Messe und des Kongresses zu verlegen oder zu schließen und bauliche Veränderungen in den Messehallen vorzunehmen, ohne dass daraus Rechte hergeleitet werden können. Verringert sich dadurch die Standgröße, wird der Differenzbetrag zur gebuchten Größe zurückerstattet. Ein Schadensersatz oder Rücktrittsanspruch des Teilnehmers entsteht dadurch nicht.

    3.3. Befinden sich auf der Standfläche Säulen, Überdachungen, Installationsanschlüsse oder sonstige feste Einbauten des Veranstaltungsraumes, führt dies nicht zu einer Minderung des Mietpreises oder sonstiger Kosten.

    3.4. Soweit andere Zusatzleistungen vom Teilnehmer hinzugebucht werden, richtet sich der konkrete Umfang der Leistungserbringung nach den Besonderen Anmelde-/ Teilnahmebedingungen und nach den Angaben in der Anmeldebestätigung der Ebner Media in Verbindung mit den Angaben im Anmeldeformular.

    4. Leistungspflichten des Teilnehmers bei Aufbau und Betrieb der Stände

    4.1. Der Teilnehmer hat die öffentlich-rechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten und für die erforderlichen Genehmigungen selbst zu sorgen. Dies gilt auch für die für den Teilnehmer tätigen Personen. Diese Personen sind auf die Einhaltung der Bestimmung hin zu überwachen.

    4.2. Etwaige erforderliche Versicherungen sind vom Teilnehmer selbst abzuschließen.

    4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei eigenen Baumaßnahmen, detaillierte Standskizzen und ggf. Bildmaterial spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Ebner Media zur Genehmigung einzureichen. Das Weitere ergibt sich aus den Besonderen Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

    4.4. Die Aufstellung und der Betrieb elektrischer Geräte im speziellen eine eigene W-LAN Infrastruktur (Router etc.) mit Ausnahme der Exponate des Teilnehmers bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von der Ebner Media.

    4.5. Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen darf nur auf der gebuchten Standfläche erfolgen. Die Verteilung von Produkten, Flyern und sonstigen Werbemitteln in den übrigen Bereichen des Messegeländes kann über ein Sponsoring gebucht werden, andernfalls ist sie unzulässig.

    4.6. Der Teilnehmer hat die gebuchte Fläche in der vertraglich vorgesehen Form für die Dauer der Veranstaltung vorzuhalten und während der Öffnungszeiten ständig zu besetzen. Ein vorzeitiges Räumen des Messestandes stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der den Teilnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe nach Ziffer 5.1 zu zahlen.

    4.7. Soweit Gegenstand des Vertrages Sponsoringleistungen sind, ist der Sponsor verpflichtet, die vereinbarte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.

    4.8. Der Teilnehmer darf die Fläche nur selbst nutzen und sie ohne schriftliche Genehmigung der Ebner Media Dritten weder ganz noch teilweise überlassen. Sponsorenleistungen sind selbst zu erbringen. Die baulichen Vorschriften (Standflächen & Konzepte) werden im Dokument „Standbauvorschriften“ beschrieben. Diese sind durch den Aussteller einzuhalten.

    4.9 Die Verwendung von im besonderen Maße gefahrenverursachenden Produkten, wie Laser, Pyro-technischen Anlagen oder offenem Feuer sind nur nach vorherigen Anmeldungen und Zulassung durch den Veranstalter einzusetzen. Ebenfalls sind die Aussteller verantwortlich für die Einhaltung der Mindestabstände von Beleuchtungsgeräten und anderen Gerätschaften.

    5. Folgen der Pflichtverletzung und Vertragsstrafe

    5.1. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.6., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflichtet sich der Teilnehmer der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 125 % der auf den Tag entfallenden Miete zum vereinbarten Flächenpreis zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner Media den Stand und die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen.

    5.2. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.8., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflichtet sich der Teilnehmer, der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages pro Fall der Zuwiderhandlung, mindestens jedoch € 1.000,- und höchstens begrenzt auf den Rechnungsbetrag zzgl. MwSt. zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner Media, die Leistung selbst oder durch Dritte zu erbringen und die durch entstehenden Kosten der Ersatzbeschaffung ersetzt zu verlangen, die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen. Dem Teilnehmer ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    6. Folgen des Zahlungs- und Leistungsverzugs des Teilnehmers

    6.1. Die Ebner Media hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu verweigern, wenn der Teilnehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise mehr als 14 Tage in Verzug ist, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gegen ihn beantragt wird oder der Teilnehmer erklärt, den Stand nicht zu besetzen oder seine vertragliche Leistung nicht zu erbringen.

    6.2. Sofern die Ebner Media den Vertrag fristlos kündigt, ist die Ebner Media berechtigt, den in Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Gelingt es der Ebner Media, die Fläche anderweitig zu vermieten oder einen anderen Sponsor zu gewinnen, so steht der Ebner Media gegen den Teilnehmer eine Entschädigung der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Beträge zu. Dies sind in der Regel 20 % des dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Betrages.

    6.3. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Ebner Media kein oder tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Ebner Media ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

    7. Preise, Mehrwertsteuer und Fälligkeit

    7.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt. und anteiliger Umlagen für technische Leistungen.

    7.2. Der Rechnungsbetrag ist sofern nicht anders schriftlich vereinbart wie folgt zu leisten:

    1. 10 % der gesamten Rechnungssumme sind innerhalb 14 Tage nach Auftragsbestätigung zu leisten.
    2. 50 % der gesamten Rechnungssumme sind bis zum 1. Juni 2024 zu leisten.
    3. 40 % der gesamten Rechnungssumme sind bis zum 1. September 2024 zu leisten.

    Buchungen, die nach den genannten Zahlungsstichtagen liegen, müssen die summierten Teilbeträge bis zum Buchungsdatum mit einer Frist von 14 Tagen zahlen.

    Ein Verzug ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

    7.3. Der fristgerechte und vollständige Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Nutzung der Fläche/des Mietgegenstandes, für den Katalogeintrag sowie für die Aushändigung der Teilnehmerausweise. Die Ebner Media behält sich vor, die Standfläche zu sperren oder anderweitig zu vermieten, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Ebner Media eingegangen ist.

    8. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen, Gemeinschaftsstände

    8.1. Da die gebuchte Standfläche nur an den Teilnehmer (Hauptaussteller) vermietet wird, darf diese nicht ohne Zustimmung der Ebner Media getauscht, geteilt oder anderweitig an Dritte überlassen werden.

    8.2. Eine gemeinsame Nutzung der gebuchten Flächen durch mehrere Unternehmen ist zulässig, wenn die Bestimmungen des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen die Teilnahme von Mitausstellern und/oder zusätzlich vertretenen Unternehmen zulassen und diese vorab vorschriftsmäßig als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldet wurden. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit eigenen Produkten auftreten, auch wenn kein eigenes Personal vertreten ist, d.h. Konzernfirmen und Tochtergesellschaften gelten ebenfalls als Mitaussteller.

    8.3. Wenn sich mehrere Unternehmen gemeinsam eine Standfläche teilen (Gemeinschaftsstand), ist der Hauptaussteller verpflichtet, die anderen Unternehmen als Mit- bzw. Unteraussteller über das Anmeldeformular anzumelden bzw. dem Veranstalter schriftlich (in elektronischer Form) darüber zu informieren. Der Hauptaussteller bleibt alleiniger Vertragspartner der Ebner Media und hat für die Einhaltung der AGB durch die anderen Unternehmen zu sorgen. Er haftet für das Verschulden der Mit- bzw. Unteraussteller wie für eigenes Verschulden.

    8.4. Bringt der Teilnehmer einen Mit-/Unteraussteller ohne vorherige Kenntnis der Ebner Media und ohne schriftliche Anmeldung auf die gemietete Fläche mit, ist die Ebner Media zur fristlosen Kündigung des Vertrages ggfs. sogar zur Räumung der Mietfläche berechtigt. In diesem Fall bestehen auch keine Schadensersatz- oder anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers gegen die Ebner Media. Ferner kann die Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe der Anmeldekosten für Mit-/Unteraussteller mit einem Aufschlag von 50 % verlangen.

    8.5. Nimmt ein als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldetes Unternehmen nicht teil, ist das Mitausstellerentgelt trotzdem in voller Höhe zur Zahlung fällig. Mitaussteller kann nur werden, wer noch nicht Aussteller (Hauptaussteller) der Veranstaltung ist/war.

    9. Zustand und Nutzung der Fläche/Ausstattung und Haftungsbeschränkungen

    9.1. Die Ebner Media übergibt die Fläche (einschließlich ggf. dazugehöriger Standausstattung) grundsätzlich in einwandfreiem und gereinigtem Zustand. Mit dem Tag, der als Abbauende der Ausstellung gilt, ist die dazugehörige Standausstattung wie erhalten wieder an die Ebner Media zurückzugeben. Schäden an den Flächen oder dazugehöriger Standausstattung hat der Teilnehmer der Ebner Media unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe anzuzeigen. Schäden, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden auf Kosten des Teilnehmers beseitigt.

    9.2. Der Teilnehmer hat unverzüglich, jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn, den Standort der Fläche, die Beschaffenheit des Standes und ggfs. dazugehöriger Standausstattung und alle sonstigen Zusatzleistungen zu überprüfen und evtl. Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, da ansonsten die Mangelansprüche erlöschen. Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag, der entsprechend den Besonderen Anmelde-/Teilnahmebedingungen oder der Anmeldebestätigung als Abbauende der Ausstellung gilt.

    9.3. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media übernehmen keine Obhutspflicht für die vom Teilnehmer eingebrachten Stände, Einbauten oder sonstigen Gegenständen.

    9.4. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Ebner Media auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung. Bei durch leichter Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden einschließlich entgangenem Gewinn haften die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung der Vertrag prägt und auf deren Erfüllung der Teilnehmer vertrauen durfte.

    9.5. Die Ebner Media haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer, Standbauer, welche keine Erfüllungsgehilfen der Ebner Media sind, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden. Im Schadensfall tritt die Ebner Media etwaige Ansprüche gegen den Schädiger/Teilnehmer ab.

    9.6. Die Ebner Media übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige von ihr nicht zu vertretene Ausfälle oder Leistungsschwankungen in der Energieversorgung eintreten.

    10. Aufnahmen Foto, Video und Ton

    10.1. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art (einschließlich Zeichnungen und Skizzen) (nachfolgend „Aufnahmen“) bedürfen der Achtung von Recht und Gesetz (insbesondere der Achtung des Persönlichkeitsrechts und des Hausrechts von Ebner Media und Ausstellern). Aufnahmen von Ausstellungsgegenständen Dritter sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstößen ist die Ebner Media berechtigt, angefertigte Aufnahmen sowie deren Träger auf Kosten des Aufnehmenden einzuziehen und einzulagern. Die Tätigkeit der Medien, wie Rundfunk, Fernsehen, Film, Tages- und Fachpresse, zum Zwecke der Berichterstattung wird hiervon nicht berührt. Aus dem grundsätzlichen Verbot erwächst kein Anspruch gegen die Ebner Media; für die Umsetzung des Verbots auf den Ständen ist der jeweilige Aussteller selbst verantwortlich. Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung kann die Ebner Media aus Gründen der Beweissicherung eine Fotografiergenehmigung erteilen. Dazu muss der Antragsteller den Namen des potentiellen Verletzers, den verletzenden Gegenstand und die potentielle Schutzrechtsverletzung benennen, die eigenen geschützten Rechte nachweisen und darlegen, dass die Anfertigung von Aufnahmen zur Beweissicherung erforderlich ist (das ist nicht der Fall, wenn es andere Beweismittel gibt wie z.B. Aufnahmen im Katalog oder Internet); die Ebner Media entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine entsprechende Fotografiergenehmigung erteilt wird.

    10.2. Der Aussteller hat das Recht, von seinem eigenen Stand, seinen Ausstellungsgegenständen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung Aufnahmen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Die Ebner Media hat besondere Messefotografen zugelassen, die sich durch einen offiziellen Ausweis der LEaT con legitimieren können und berechtigt sind, Aufnahmen im Auftrag des Ausstellers anzufertigen. Aufnahmen während der Aufbau-, Schließ- und Abbauzeiten sind untersagt. Ausnahmen bilden Bilder, die zur jeweiligen internen Dokumentation angefertigt und verwendet werden.

    10.3. Der Aussteller willigt für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten in allen Medien unentgeltlich und zeitlich und örtlich unbeschränkt darin ein, dass die Ebner Media oder von ihr beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltung Aufnahmen seiner Person seinem Stand und/oder von Ausstellungsgegenständen, auch unter Integration seines Unternehmenskennzeichens bzw. von ihm geschützter Marken zu erstellen und ganz oder teilweise zur redaktionellen Bericht Ebner Media nicht-kommerziell und kommerziell zu nutzen, zu bearbeiten und, auch in bearbeiteter Form, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen sowie zu archivieren.

    11. Nachhaltigkeit

    11.1 Verpflichtung zur Nachhaltigkeit: Die Teilnehmer (Aussteller und Sponsoren) verpflichten sich, die Prinzipien der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes bei ihrer Teilnahme an der Veranstaltung zu beachten und zu fördern. Dies umfasst die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, die Minimierung von Abfall, die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.

    11.2 Umweltfreundliche Materialien und Praktiken: Die Teilnehmer sollen, wo immer möglich, recycelbare oder wiederverwendbare Materialien für ihren Standbau und ihre Präsentationen verwenden. Es wird erwartet, dass sie umweltfreundliche Praktiken anwenden.

    12. Höhere Gewalt

    12.1 Für den Fall, dass die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die außerhalb der vernünftigen Kontrolle der Parteien liegen und die nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehbar waren, wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Parteien von diesem Vertrag zurücktreten. Zu solchen Umständen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, schwere Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Streiks und Aussperrungen, die nicht von der Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, zu vertreten sind (nachfolgend „Höhere Gewalt“).

    12.2 Eine Partei, die beabsichtigt, sich auf ein Ereignis Höherer Gewalt zu berufen, muss die andere Partei unverzüglich und schriftlich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

    12.3 Im Falle eines Rücktritts aufgrund Höherer Gewalt hat jede Partei die bis dahin erbrachten Leistungen der anderen Partei zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

    12.4 Sollte die Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt verschoben werden, haben die Aussteller und Sponsoren das Recht, ihre Teilnahme an der Veranstaltung zu denselben Bedingungen für den neuen Termin zu bestätigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.

    12.5 Die Parteien verpflichten sich, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um die Auswirkungen von Ereignissen Höherer Gewalt zu minimieren und, soweit möglich, alternative Lösungen zu finden, um die Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen.

    13. Sonstiges

    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.